Impfschadensverdachtsfälle, Impfschaden

Meldepflicht für Ärzte und Heilpraktiker

Selbst im Bundesgesundheitsblatt steht, dass die Ärzte und Heilpraktiker nicht ihre Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nachkommen. Damit funktioniert das beim Paul-Ehrlich-Institut eingerichtete Meldesystem zu Impfschadensverdachtsfällen nicht! Gibt es keine Verdachtsfälle, so kan es logischerweise auch keine Impfschadensfälle geben.

 

Da die Behörden selbst nichts gegen die "Meldemüdigkeit" der Ärzte und Heilpraktiker tun (es gäbe z. B. die einfache Möglichkeit, bei nachgewiesenen Fällen ein nicht geringes Bußgeld zu verhängen und darüber immer wieder  im Deutschen Ärzteblatt zu berichten), haben wir uns entschlossen, die Aufgabe der Behörden zu übernehmen und die Öffentlichkeit zu informieren und aufzufordern, Verdachtsfälle zu melden.

 

Das Problem ist, dass die meisten Ärzte davon ausgehen, dass eine Komplikation nicht von der vorangegangenen Impfung kommen kann. Diese Meinung ist für die Meldung jedoch unerheblich!

 

Nicht meldepflichtig sind nach dem Meldebogen des Paul-Ehrich-Institutes "das übliche Ausmaß nicht überschreitende, kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind". Solche Fälle sollten aber gemeldet werden, wenn z. B. bei Anwendung einer neuen Impfstoffcharge bisher nicht oder selten aufgetretene leichte Reaktionen häufig auftreten. Solche Fälle könnten auf Mängel in der Produktion hinweisen.

 

Selbst wenn dem Arzt oder Heilpraktiker eine Kopie der Meldung eines Kollegen vorliegt, muss er prüfen, ob in dieser Meldung alle von ihm selbst festgestellten Komplikationen enthalten sind. Wenn nicht, muss  eine ergänzende Meldung erfolgen!

 

Ausgenommen von der Meldepflicht sind Krankheitserscheinungen, "denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt". Wenn aber erst weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um die Ursache zu finden, ist dieser Verdachtsfall zu melden!, wenn die andere Ursache nicht innerhalb 24 Stunden gefunden ist!

 

Meist erfahren Heilpraktiker und alternativmedizinisch tätige Ärzte durch ausführliche Anamnese von Impfschadensverdachtsfällen, melden diese aber nicht, da sie die Meldepflicht nicht kenn oder befürchten, "ins Visier der Gesundheitsämter zu geraten“ ("nur nicht auffallen"). Nach unseren Erfahrungen sind aber die Gesundheitsämter froh, wenn solche Meldungen eingehen, da sie wissen, dass Ärzte nicht melden.

 

Liebe Heilpraktiker und alternativmedizinisch tätige Ärzte:

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach und unterstützen Sie nicht das System, indem Sie die Meldung unterlassen!

 

Hinweis: Die Meldung, dass ein Impfschadensverdachtsfall vorliegt, bedeutet nicht, dass ein Impfschaden vorliegen muss. Ob ein Impfstoff Probleme macht, wird i.d.R. nicht durch Einzelfälle, sondern durch Häufung der Meldungen von Verdachtsfällen erkannt.

 

Ausführliche Erläuterung der Problematik im

Rundbrief 1/2016

Handzettel zum Melderecht und zur Meldepflicht von Impfschadensverdachtsfällen
Flyer Meldepflicht 2021-02-04.pdf
PDF-Dokument [226.7 KB]

Meldung von Betroffenen (Verbraucher) Deutschland

Es handelt sich um einen Online-Fragebogen. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, formlos an das Paul-Ehrlich-Instiut zu melden. Schauen Sie sich dazu die erforderlichen Angaben in dem Online-Fragebogen an und machen Sie entsprechende Meldung.

 

Meldung von Ärzten und Heilpraktikern Deutschland

Vordruck::Verdacht einer Impfkomplikation nach Infektionsschutzgesetz

 

Meldevordrucke Österrecih

Es gibt einen Meldevordruck für Angehörige von Gesundheitsberufen,

für Patienten und für Pandemieimpfstoffe.

 

Meldevordruck Schweiz

 

 

Meldungen können auch formlos erfolgen. Dann geben Sie bitte

möglichst alle Daten an, die in den Vordrucken gefordert werden.