Spendenaufruf für einen Rechtshilfefonds

 

Wir bereiten Verfassungsbeschwerden für durch das Masernschutzgesetz Betroffene vor!

Auch die Klage einzelner Betroffener vor Fachgerichten (z. B. Amtsgericht) unterstützen wir, wenn diese der Sache dienen!

Vom Gesetz sind nicht nur Kinder und Schüler betroffen, sondern vor allem Erwachsene, die sich gegen Masern (sowie Mumps, Röteln, evtl. auch Windpocken) impfen lassen müssen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder um nicht gekündigt zu werden.

Betroffen sind vor allem MitarbeiterInnen in Einrichtungen der Kinderbetreuung, Erziehung und in Schulen sowie MitarbeiterInnen in medizinischen Einrichtungen! Dabei muss man dort nicht einmal angestellt sein, es reicht, nicht nur kurze Zeit („wenige Minuten“) sondern auch regelmäßig tätig zu sein (z. B. als Dienstleister oder ehrenamtlich Tätige).

Nicht jeder ist finanziell ausreichend abgesichert, um die Kosten für die juristische Betreuung der Gerichtsverfahren vorzufinanzieren bzw. zu finanzieren. Sie können helfen! Die Spenden für den Rechtshilfefonds werden getrennt vom Vereinsvermögen verwaltet. Die Spenden werden nach sachlicher Notwendigkeit und/oder aus sozialen Gründen weitergegeben!

Falls nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren noch Spenden (z. B. durch Rückerstattung der Gerichtskosten) verfügbar sind, werden diese zur Finanzierung der Vereinsarbeit, insbesondere zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit öffentlicher Impfempfehlungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO), verwendet!

Achtung!

Spenden an das folgende Konto dürfen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wir können und dürfen auch keine Spendenbescheinigung ausstellen!

Libertas & Sanitas e. V.
IBAN: DE46 7215 0000 0054 1396 70
BIC: BYLADEM1ING
Bank: Sparkasse Ingolstadt Eichstätt

Bitte überweisen Sie Ihre Spende mit
dem Text 

"Spende Rechtshilfefonds"

 

 

Sie können uns auch weiterhin allgemein unterstützen!

 

Da wir unabhängig von staatlichen und vor allem wirtschaftlichen Interessen arbeiten, sind wir für Ihre Unterstützung dankbar.
Sie können

 

den Verein durch Spenden unterstützen:
 

    Libertas & Sanitas e. V.

IBAN: DE73 7215 0000 0020 1362 22

BIC: BYLADEM1ING

 Sparkasse Ingolstadt Eichstätt     

 

 

Nur Spenden auf das
Konto DE73 7215 0000 0020 1362 22
können und dürfen steuerlich geltend gemacht werden!

 

Der Verein Libertas & Sanitas e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.

 

Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt sind bis zum Betrag von 200,-- € nicht erforderlich und werden von uns aus Zeitgründen nicht mehr ausgestellt. Es genügt i.d.R. dem Finanzamt eine Bestätigung Ihrer Bank oder ein Kontoauszug! Vergessen Sie nicht im Betreff den Hinweis "Spende" aufzunehmen!

Sollte das Finanzamt dennoch eine Spendenbescheinigung verlangen, schicken wir diese auf Wunsch zu. Hierzu vermerken Sie bitte auf der Anforderung den Tag der Überweisung, den Betrag und Ihre vollständige Adresse. Die Spendenbescheinigung kann nur für den Spender ausgestellt werden!

 

Fördermitglied werden

 

Auch der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden.

Fördermitglied werden Sie, indem Sie die Beitrittserklärung ausdrucken und ausgefüllt mit der Bankeinzugsermächtigung an die Geschäftsstelle schicken. Vergessen Sie nicht, den Betrag einzutragen, den Sie jährlich uns zukommen lassen wollen und auch die Datenschutzerklärung auszufüllen.

                          Sie müssen insgesamt 3 x unterschreiben!

Sie können den Antrag uns auch per Fax schicken. Die Fax-Nummer steht auf der Beitrittserklärung.

 

Satzung Verein Libertas & Sanitas e.V.
Beitrittserklärung Verein Libertas & Sanitas e.V.

 

Der Mindestbeitrag beträgt 24,-- €/Kalenderjahr. Dieser Betrag ist so bemessen, dass auch Menschen mit geringen verfügbaren Mitteln Mitglied werden können. Alle, die finanziell bessergestellt sind, bitten wir, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu wählen. Herzlichen Dank!

 

Mitglieder erhalten in unregelmäßigen Abständen Rundbriefe zugesandt.