Impfsorgentelefon

Wegen der Vielzahl von Anfragen müssen wir derzeit auf den direkten telefonischen Kontakt verzichten! Zahlreiche Anrufer hinterließen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ein Rückruf war leider oft nicht möglich, da niemand den Rückruf entgegennahm, der Anruf unverständlich war, eine falsche Telefonnummer angegeben wurde, das Telefon abgeschaltet oder kein Anrufbeantworter eingeschaltet war.

Deshalb bitten wir Sie, sich schriftlich per Brief, Fax oder Mail an den Verein zu wenden. Geben Sie unbedingt Name, Adresse, E-Mail-Adresse, den Grund Ihrer Kontaktaufnahme und eine Telefonnummer an, unter der wir Sie auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten anrufen können.

Schalten Sie Ihren Anrufbeantworter ein, damit wir wenigstens eine Nachricht hinterlassen können!

Bitte scannen Sie jedes Dokument mit Hilfe eines modernen Druckers ein (jedes Dokument als eine PDF-Datei, Auflösung: 300 x 300 dpi, Scanmodus: schwarz-weiß genügt) und bezeichnen Sie diese nachvollziehbar, so dass sie in chronologischer Reihenfolge vorliegen. Fotos von Dokumenten können nicht angenommen werden.

 

Unsere Kontaktdaten:

 

Libertas & Sanitas e. V.

Geschäftsstelle
Wilhelm-Kopf-Straße 15

71672 Marbach

 

Telefon: 07144 862535

Fax        07144 862536

 

info@libertas-sanitas.de

 

Das Impfsorgentelefon ist ein besonderes Angebot, besonders für Rat suchende Eltern.
Es ist aber auch für Menschen gedacht, die durch die Impfkampagnen unter Druck gesetzt werden oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Sorgerechtsprobleme erleiden müssen, obwohl sie nur auf ihrem gesetzlichen Anspruch auf freie Impfentscheidung bestehen.

Auch Arbeitnehmer, Ärzte, Apotheker, Juristen, Journalisten fragen an.

 

Das Impfsorgentelefon ist ein kostenloser Service, der von ehrenamtlichen Kräften geleistet wird. Um unsere Kosten wenigstens zum Teil zu decken, bitten wir Sie, unsere Arbeit z. B. durch eine Spende zu unterstützen (siehe unter „Unterstützen Sie uns“).

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine juristische oder medizinische Beratung durchführen. Das Impfsorgentelefon hat auch nicht die Aufgabe, das Aufklärungsgespräch des Arztes vor der Impfung zu ersetzten. Dies ist alleinig Aufgabe des impfenden Arztes. Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung, da die Impfung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt und diese nur dann straffrei bleibt, wenn der Arzt den Impfling ausreichend über die Folgen des geplanten Eingriffes informiert.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit des Gesprächs und fragen Sie den Arzt. Lassen Sie sich nicht durch Flyer abspeisen. Verlangen Sie den Beipackzettel vor der Impfung und lesen Sie ihn am besten zu Hause durch, bevor Sie zum Impftermin gehen!

 

Niemand kann von Ihnen verlangen, dass Sie eines der häufig verwendete Aufklärungsformulare unterschreiben. Passagen, mit denen Sie nicht einverstanden sind, streichen Sie bitte durch oder verändern Sie diese. Lassen Sie sich bitte immer eine Kopie des von Ihnen ausgefüllten Formulars geben.