Masernschutzgesetz

Informationen zur Verfassungsbeschwerden gegen das Masernschutzgesetz

finden Sie unter
Aktuelles

Wie riskant ist es, (nicht) zu impfen?

Das Risiko, durch Masern schwer zu erkranken und eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) zu erleiden, wird vom RKI auf ca. 1:1.000 Erkrankter geschätzt, das Risiko, nach Impfung eine Gehirnentzündung zu bekommen, auf 1: 1 Mio. Geimpfter. Der Unterschied ist enorm. Doch die Schlussfolgerung daraus, dass Ungeimpfte deshalb einer vielfach größeren Gefahr ausgesetzt sind, ist falsch. Warum? Lesen Sie selbst:

Deutschland kann weder belegen, dass es die Masern eliminiert hat, noch, dass es sie nicht eliminiert hat,

so Dr. Pfaff, deutscher Vertreter in der Regionalen Verifizierungskommission Europa (RVC Europa). Mit dem Gesetzentwurf des Massernschutzgesetzes kann Deutschland die WHO-Kriterien, um als masernfrei zu gelten, gar nicht erfüllen. Damit erreichen wir nicht die Elimination im Sinne der WHO. Machen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten darauf aufmerksam.

Wie erreiche ich, dass Mitglieder des Bundestages sich persönlich mit dem Thema Impfpflicht auseinandersetzen?

In der heutigen Zeit ist es ein Leichtes, E-Mails zu versenden. Dies hat den Vorteil, dass wir ohne Aufwand ganz leicht viele Menschen erreichen. Deshalb gibt es Aufforderungen und Aktionen, z. B. alle Bundestagsabgeordnete mit vorgefertigten Protestmails anzuschreiben. Solche Aktionen können eine gewisse Öffentlichkeit erreichen, sind aber meist wenig effektiv. Denn 1. erregen solche Massenmails Ärger, 2. bedeuten diese viel Arbeit beim Aussortieren der Massenmails und 3. können dadurch wichtige Mails verlorengehen.

Dazu muss man wissen:
Es ist üblich, dass nur die oder der Bundestagsabgeordnete antwortet, in dessen Wahlkreis der Bürger wohnt. Darum: Wenn jede/r aktiv auf die Abgeordneten ihres/seines Wahlkreises zugeht, mit Ihnen einen Termin vereinbart und zu zweit oder zu dritt hingeht und konkrete Fragen stellt, dann müssen diese sich mit dem Thema intensiv beschäftigen. Wichtige Einzelthemen sind

  • der Eingriff in die Grundrechte
  • der Rückgang der Maserntodesfälle und -erkrankungsfälle vor Impfung (hier müsste doch Einigung erzielt werden, dass dieser nicht auf Impfungen zurückzuführen ist)
  • der fehlende objektive Nachweis der Wirksamkeit
  • der Umfang des Nichtwissens über mögliche Komplikationen nach Impfungen
  • das Fehlen eines funktionierenden Erfassungssystems (Surveillance) für mögliche Impfkomplikationen

Schaut im Schwarzbuch Impfen oder unseren Rundbriefen nach, dort findet Ihr genügend Informationen, um Fragen zu stellen. Natürlich kann man die Fragen auch schriftlich stellen.

Bitte sendet Eure Anschreiben und die Antworten zusammen an uns, damit wir diese auswerten können.
Verzichtet auf allgemeine Empörung und allgemeine oder persönliche Vorwürfe, sonst erhaltet Ihr – wenn überhaupt – nur pauschale Antworten.
Wird nicht ausreichend oder ausweichend geantwortet, fragt nach.

Wir und andere Organisationen übernehmen die Ansprache der Gremien als Ganzes, so wie im nachfolgenden Schreiben an die Mitglieder des Bundestages geschehen. Dort findet Ihr auch Beispiele für konkrete Fragen.

Begleitmail Anschreiben an Bunestagsabgeordnete vom 19.09.2019
Begleitmail Anschreiben Bundestag 2019-0[...]
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Anschreiben Bundestagsmitglieder am 19.09.2019
Anschreiben Bundestag 2019-09-19.pdf
PDF-Dokument [155.6 KB]

Bundesrat entscheidet über Stellungnahme zum Entwurf des „Masernschutzgesetzes“

Am Freitag, 20.09.2019, entscheidet der Bundesrat über die Stellungnahme zum Entwurf des „Masernschutzgesetzes“. Wir haben deshalb die Mitglieder des Bundesrates angeschrieben und sie an ihre Verantwortung für den Bürger erinnert.

Anschreiben an die Mitglieder des Bundesrates am 19.09.2019
Anschreiben Bundesrat 2019-09-19.pdf
PDF-Dokument [153.3 KB]

Entwurf Masernschutzgesetz - Was kann ich tun?

Hier erhalten Sie Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahresn und Hinweise auf die Möglichkeiten, die Sie ergreifen können.

Entwurf Masernschutzgesetz - Was kann ich tun?
Entwurf Masernschutzgesetz Was kann ich [...]
PDF-Dokument [148.2 KB]

Der Bundesrat

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss der Bundesrat nicht dem Gesetzentwurf zustimmen, aber: nach Art. 76 GG muss dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Gesetzentwurf ist deshalb am 09.08.2019 an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Dieser hat 6 Wochen Zeit zuzustimmen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 76 GG).

Die Frist endet am 20.09.2019.

Der Bundesrat wird über den Entwurf wohl in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 04.09.2019 beraten und in der Sitzung am 20.9.2019 beschließen.

Damit ergibt sich für uns die Möglichkeit, auf die Mitglieder der Landesregierungen zuzugehen und diese aufzufordern, sich gegen den Gesetzentwurf auszusprechen.

Sinnvoll ist es, dass jeder an die Landesregierungen und die Fraktionen in den Landtagen ihres Bundeslandes herantritt. Es macht wenig Sinn, wenn jeder alle anschreibt. Massenmails werden als Masse behandelt und meist entsorgt.

Sinnvoll ist sicher auch, die örtlich zuständigen Abgeordneten im Landtag anzusprechen und anzuschreiben, dass sie auf die Landesregierung und ihre Bundestagskollegen Einfluss nehmen.

Schwerpunkte der Forderungen können sein:

  • Rücknahme des Gesetzentwurfes
  • Überprüfung nicht nur der Masernimpfung, sondern aller Impfungen auf Nachweis des Nutzens und der Risiken
  • Aufhebung § 23 Absatz 3 IfSG in Bezug auf Impfungen
  • Aufhebung $ 23a IfSG

Argumente sind zu finden in unserer aktuellen Stellungnahme vom 16.08.2019 zum Kabinettsentwurf vom 17.07.2019 (siehe Anlage) und zum Referentenentwurf vom 30.04.2019.

Enwurf Masernschutzgesetz - Anschreiben an die Mitglieder des Bundesrates
Anschreiben Bundesrat 2019-08-27.pdf
PDF-Dokument [173.4 KB]
Auszug aus dem Berichtsband der Nationalen Impflonferenz 2015 in Berlin
NIK 2015 Berichtsband Auszug.pdf
PDF-Dokument [425.0 KB]

Dass unsere Schreiben nicht ganz umsonst sind, zeigt z. B. die nachfolgende Antwort. Soweit unsere Belange verfassungsrechtlich von Belang sind, werden unsere Ausführungen bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes berücksichtigt, so das Bundespräsidialamt. Der Bundespräsident hat unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf erhalten und darauf geantwortet.

Antwort Bundespräsidialamt vom 19.08.2019
Antwort Bundespräsidialamt 2019-08-19.pd[...]
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Stellungnahme zum Entwurf des Bundeskabinettes

Zum vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Masernschutzgesetzes haben wir in beigefügter Stellungnahme Stellung genommen, die alle Kabinettsmitglieder erhalten haben.

Masernschutzgesetz - Stellungnahme Libertas & Sanitas e.V. zum Entwurf des Bundeskabinetts vom 17.07.2019
Masernschutzgesetz STN LiSa Gesetzesentw[...]
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Bundeskabinett beschließt Entwurf

des Masernschutzgesetzes

 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Masernschutzgesetzes beschlossen. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Damit ist die Impfpflicht nicht beschlossene Sache, wie zahlreiche Medien den Eindruck erweckten.. Erst muss der Bundestag dieses Gesetz beraten und beschließen, der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Danach hat jeder Betroffene 1 Jahr Zeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Wenn jemand von Ihnen heute verlangt, dass Sie selbst oder Ihre Kinder jetzt geimpft werden müssen, dann ist dies rechtlich nicht zulässig. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Fragen Sie in solchen Fällen schriftlich nach der Rechtsgrundlage und verlangen Sie eine schriftliche Antwort. Dann können Sie sich an uns wenden und wir klären, wie Sie reagieren können.

Bitte verzichten Sie auf allgemeine Anfragen zur Impfpflicht. Da wir ehrenamtlich arbeiten, können wir nicht jede Anfrage beantworten. Lesen Sie die Unterlagen auf dieser und anderer kritischer Seiten durch. Wenn Sie dann noch spezielle Fragen haben, dann melden Sie sich. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten Texte auf die Seite nehmen, die Ihnen beim Umgang mit der drohenden Impfpflicht helfen.

Der Entwurf des Bundeskabinetts wird derzeit von uns geprüft. Wir werden zu gegebener Zeit eine Stellungnahme dazu abgeben. Da dieser Entwurf auf dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers vom 03.05.2019 aufbaut, können Sie davon ausgehen, dass die grundsätzliche Kritikpunkte identisch sind.

Impfpflicht - Masernschutzgesetz

 

Der Entwurf des Masernschutzgesetzes der Bundesregierung ist online.

Nach dem Entwurf soll dieses Gesetz zum 1. März 2020 in Kraft treten.

 

Bis dahin besteht keine Impfpflicht.

Ein Kindergarten oder Schule dürfen heute grundsätzlich keine Impfungen
als Zulassungs- oder Betretungsvoraussetzung verlangen.

 

Von einzelnen Personen können heute schon Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Imfpungen verlangen. Dies betrifft MitarbeiterInnen in medizinischen Berufen. Die Regelungen hierzu finden Sie in den §§ 23 und 23a Infektionsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Die Anweisung, dass alle MitarbeiterInnen entsprechend den Empfehlungen der STIKO geimpft sein müssen, ist nicht zulässig.

 

Wollen Sie die Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Gesetz unterstützen, dann helfen Sie uns durch eine Spende!

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Bevor die Impfpflicht eingeführt wird, sind zahlreiche Fragen zu beantworten. Wir haben deshalb Jens Spahn angeschrieben und ihn auf die Probleme hingewiesen.

 

Bitte beachten Sie:

An dieser Stelle stand eine Fassung des Briefes mit Datum 26.04.2019. Wegen Probleme mit Computern enthält dieser Mängel.

Bitte benutzen Sie nur die Fassung vom 30.04.2019.

Diese entspricht dem Original, das an Herrn Minister Spahn versandt worden ist.

Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

 

Offener Brief an Jens Spahn
Spahn offener Brief 2019-04-30.pdf
PDF-Dokument [99.7 KB]

Impfpflicht in Brandenburg?

 

Der Landtag Brandenburg hat entgegen den Pressemeldungen am 11. April 2019 nicht die Einführung einer Impfpflicht entschieden, sondern lediglich durch Beschluss die Landesregierung zu Folgendem aufgefordert:

 

1. Über den Bundesrat ist zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern eine entsprechende Initiative einzubringen.

2. Nach § 20 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist bis zur Einführung einer bundesrechtlichen Lösung, zur Vermeidung der Ausbreitung dieser übertragbaren Krankheit mit schweren Verlaufsformen, eine Impfung für den Besuch einer Betreuungseinrichtung für Kinder (Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen) als verpflichtende Voraussetzung zu erfüllen. Die Landesregierung wird beauftragt hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, inwiefern darüber hinaus Pflichtimpfungen gegen weitere gefährliche Infektionskrankheiten sinnvoll sind.

3. Um das Ziel einer möglichst hohen Impfquote zu erreichen, muss für jene Kinder und Erwachsene ohne Impfung der Zugang zum Impfen erleichtert werden. In Kooperation mit den für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Kommunen und der Kassenärztlichen Vereinigung ist ein flächendeckendes Impfangebot vorzuhalten. Zudem ist eine umfassende Informationskampagne des Landes über die hohen Risiken einer Masernerkrankung durchzuführen.

 

Damit ist die Impfpflicht als Voraussetzung zum Besuch von Kindertagestätten  nicht beschlossen. Kindertagesstätten dürfen nicht Kinder mangels Impfungen ausschließen. Ausgenommen sind nur die Einrichtungen, die nicht von der öffentlichen Hand gefördert werden und nicht in den Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde oder des Landkreises als Träger aufgenommen sind.

 

Nicht die Kinder in solchen Tageseinrichtungen sind das Problem - deren Impfstatus ist i.d.R. sehr hoch (Impfquoten bei Schuleingangsuntersuchungen 2016, Epidemiologisches Bulletin vom 19.04.2018 Nr. 16: 1. Masernimpfung 98.1 %, 2. Masernimpfung 95,2 % der vorgelegten Impfausweise), sondern es sind vor allem die jüngeren Erwachsenen, da diese häufig nicht erkrankt waren und oft nicht geimpft sind und die Säuglinge, deren Nestschutz nicht mehr ausreicht, da dieser nach Impfung nicht die Wirkung erreicht, die bei einer tatsächlichen Erkrankung der Mutter gegeben ist.

 

Es stellt sich schon die Frage, wie lange die Medien noch solche (Falsch-)Meldungen ohne eigene Recherche von den Pressediensten übernehmen und verbreiten?

 

Eine gute Zusammenstellung der Geschehnisse und Kommentierung  finden Sie unter

 

efi-online.de.

 

Eine Stellungnahme und den Link zur Petition der Ärzte für individuelle Impfentscheide finden Sie

hier

 

Einen Faktencheck zur Masernimpfpflicht belegt mit Zahlen finden Sie auf

imfp-info.de

 

Lesen Sie den Rundbrief 2/2006. Die in der Aktion Impfdogma aufgestellten Forderungen zur Klärung der Wirksamkeit und des Nutzens von Impfungen haben heute noch Gültigkeit. Bereits 2006 hatte der Deutsche Ärztetag geforderten, die Impfpflicht als Voraussetzung zur Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen einzuführen.

Nehmen Sie den Rundbrief und unser Schwarzbuch Impfen als Grundlage und fordern Sie Politik, Medien, Wissenschaft und Behörden auf, endlich die Frage nach dem Nutzen und den Risiken wissenschaftlich mit gesundem Menschverstand zu klären - und dann erst zu entscheiden.

Weitere Informationen zur Aktion Überprüfung des Impfdogmas finden Sie unter

Überprüfung des Impfdogmas

 

Das Masernschutzgesetz wurde am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Die Veröffentlichung finden Sie unter

in der Ausgabe:

Was können Sie als vom Masernschutzgesetz betroffene Einrichtung tun?

 

Was können Kindergärten, Schulen und andere Einrichtungen, die vom Masernschutzgesetz betroffen wären, tun?

 

Wie kann verhindert werden, dass das (Vertrauens-)Verhältnis zwischen der Vertretung der Einrichtung, dem Personal und den Eltern belastet wird, weil das Masernschutzgesetz zahlreiche Fragen aufwirft, auch solche, die dieses aus verschiedenen Gründen als verfassungswidrig ansehen?

 

Wie können Einrichtungen dazu beitragen, die Grundlagen für selbstbestimmte Persönlichkeiten – im Sinne eines demokratischen Staates – zu fördern?

 

Folgender Leitfaden hilft Ihnen?

(Leitfaden geändert, bitte nur die Fassung vom 29.01.2020 benutzen.)

Bundesrat hat nicht gegen das

Masernschutzgesetz gestimmt.
Damit ist der Weg frei, dass die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertiung vorlegt. Wir haben bereits den Bundespräsidenten angeschrieben.

Es bleibt jedem unbenommen, die ebenfalls kurzfristig zu tun.

Masernschutzgesetz

Weiteres Vorgehen

Als nächste wichtige Beratungstermine stehen an:

  • am 4.12.2019 berät der Gesundheitsausschuss des Bundesrates
  • am 20.12.2019 tagt das Plenum des Bundesrates

Hier besteht noch die Möglichkeit, alle am Entscheidungsprozess Beteiligten anzuschreiben: also die Mitglieder des Bundesrates, dessen Gesundheitsausschusses, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Kanzlerin, den Gesundheitsminister und den Bundespräsidenten.

Wir haben bereits die Mitglieder des Bundesrates angeschrieben. Das Schreiben ist kurz. Wichtig aber ist dabei auch unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf, die dem Bundesrat bereits vorliegt.

Sofern der Bundesrat Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung hat, wird er vermutlich einen Vermittlungsausschuss einberufen, um zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermitteln. Führt dieser zu einer Einigung und Änderungen an dem Entwurf müssen Bundestag und Bundesrat erneut beraten und beschließen.  Das Verfahren der komplexen Gesetzgebung ist bei Wikipedia gut nachvollziehbar beschrieben. Nach Gegenzeichnung durch die Bundesregierung wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung (Unterschrift) vorgelegt. Dieser prüfte das Gesetz auf verfassungsgemäße Entstehung und hinsichtlich verfassungswidriger Inhalte. Er kann die Unterzeichnung des Gesetzes wegen Verfassungsverstoßes verweigern oder die Ausfertigung z. B. mit einer öffentlichen Erklärung verbinden, in der er seine Bedenken gegen das Gesetz darlegt.

 

Nach Verkündigung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen (§ 93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz- BVerfGG).

Im Fall des Masernschutzgesetzes ist es sinnvoll, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, da es dem Beschwerdeführer nichts nützt, wenn er nach Jahren die Nichtigkeit des Gesetzes bestätigt bekommt, aber sich hat bereits impfen lassen müssen, Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch eine einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.  

Masernschutzgesetz / Impfpflicht / Verhalten /

Wissenswertes zur Verfassungsbeschwerde

Derzeit sind viele Gerüchte im Umlauf, z. B., dass das Masernschutzgesetz bereits gilt. Das ist nicht der Fall: Erst wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, dann tritt es voraussichtlich am 01.03.2020 in Kraft, es sei den Bundesrat und Bundespräsident stimmen nicht zu oder verlangen Änderungen. Ab Veröffentlichung besteht die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde durch Betroffene.

Auch stellen wir richtig: Wir als Verein können keine Verfassungsbeschwerde erheben, da wir nicht unmittelbar betroffen sind.

Wir werden aber Betroffene mit Fakten unterstützen, die der Klagende oder der Rechtsbeistand darlegen sollte, um die Chance auf Erfolg zu erhöhen (ausführlich dazu in folgendem Infoblatt und später).

Informationen zu Möglichkeiten der aktiven Betätigung, zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens, zu den bestehenden und künftigen Problemen und zur Verfassungsbeschwerde
Masernschutzgesetz Verhalten bis Inkraft[...]
PDF-Dokument [121.8 KB]

Bespiel Leserbrief zur Berichterstattung über das Masernschutzgesetz

Die Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten haben über den Beschluss des Bundestages berichtet und ein Redakteur einen Kommentar abgegeben.

Die Links zum

Kommentar

Bericht

Der Leserbrief dazu:

Leserbrief
StN StZ 2019-11-14 LB Masern-Impfpflicht[...]
PDF-Dokument [103.2 KB]

Masernschutzgesetz

Was ist jetzt zu tun?

Das Gesetz ist zwar beschlossen, doch noch bestehen Möglichkeiten, sich zu wehren.

Nähere Informationen finden Sie unter

Masernschutzgesetz beschlossen

Der Bundestag hat mehrheitlich das Masernschutzgesetz beschlossen.

Nachzulesen und Nachzusehen unter

Bundestag.de

Wir haben an maßgebliche Medien eine Stellungnahme zum Beschluss geschickt und diese aufgefordert, ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, selbst zu recherchieren und die Öffentlichkeit kritisch zu informieren.

Mail an maßgebliche Medien
BT 2019-11-14 Pressemitteilung Masernsch[...]
PDF-Dokument [130.0 KB]

Beschlussfassung Masernschutzgesetz

Am 13.11.2019 beraten die Ausschüsse des Bundestages über den Entwurf des Masernschutzgesetzes

Der Bundestag berät darüber in 2. und 3. Beratung bereits am 14.11.2019.

Die Mitglieder der Ausschüse haben folgende Stellungnahme durch uns erhalten. Die Bundesregierung, das Bundestagspräsidium und die Bundestagsabgeordneten haben ebenfalls ein Schreiben erhalten.

Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und der beteiligten Ausschüsse des Deutschen Bundestages
Masernschutzgesetz GA 2019-11-13 STN.pdf
PDF-Dokument [161.3 KB]
Schreiben an die Mitglieder der Bundesregeierung
BReg 2019-11-14 Beschluss Masernschutzge[...]
PDF-Dokument [157.9 KB]
Schreiben an die Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Bundestages
BT-Präsidium 2019-11-14 Masernschutzgese[...]
PDF-Dokument [142.4 KB]
Schreiben an die Mitglieder des Bundestages
BT 2019-11-14 Beschluss Masernschutzgese[...]
PDF-Dokument [153.8 KB]

Masernschutzgesetz 1. Lesung

Bundestag

Nachzulesen und nachzusehen unter

1. Lesung im Bundestag

Protokoll der Sitzung ab Seite 14778, interessant auch Seite 14749

Protokoll 1. Lesung Masernschutzgesetz S. 14778 ff 2019-10-18
BT Protkoll 1. Lesung S. 14778 2019-10-1[...]
PDF-Dokument [1.0 MB]

Sachverständigenanhörung im Gesundheitaussschuss

 

Sprechen und schreiben Sie Ihre Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis an und fordern Sie diese auf, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen, da jeder - auch die Bundestagsabgeordneten - direkt oder indirekt von der geplanten Impfpflicht betroffen ist. Wie Sie vorgehen können, finden Sie unter Aktuelles.

Zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn
Masernschutzgesetz
Impfpflicht für Masern

 

Dieser Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn verstößt aus unserer Sicht gegen die demokratische Grundordnung, gegen Recht und Gesetz und ist daher verfassungswidrig.

Der Entwurf ignoriert wissenschaftliche Fakten, sogar solche, die aus den dem BMG zugeordneten Bundesinstituten Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stammen.

Unsere sachverständige Einschätzung haben wir in einer Stellungnahme zusammengefasst, die Sie hier erhalten:

 

Referentenentwurf Masernschutzgesetz Stellungnahme Libertas & Sanitas e.V.
Referentenentwurf Masernschutzgesetz Ste[...]
PDF-Dokument [559.0 KB]

Die wichtigsten Punkte vorneweg:

Der Entwurf verstößt gegen die demokratische Grundordnung und ist daher verfassungswidrig.

Minister Spahn und das BMG stellen in dem Entwurf Behauptungen auf, die vollständig im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Fakten stehen. Das gilt sogar für die, welche das Robert Koch-Institut (RKI), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlicht haben.

Durch falsche Behauptungen wird der Eindruck erweckt, dass eine Impfpflicht sinnvoll sei. Sie können als Abgeordnete keine kompetente Entscheidung treffen, da die Unwägbarkeiten und Wissenslücken nicht berücksichtigt sind. Der Entwurf darf daher nicht Grundlage eines Gesetzes werden, das in verschiedene Grundrechte eingreifen würde. In die Grundrechte (betroffen sind hier insbesondere Art. 1, 2, 3, 5 und 12 GG) darf nur dann durch Gesetz eingegriffen werden, wenn dieses auf belastbaren Fakten gründet. Da diese fehlen, ist keine Impfpflicht möglich!

  • Die Behauptung, dass es keine Alternativen zur Impfpflicht gibt, um Impfraten von 95% für beide Masern-Impfdosen zu erreichen, ist falsch.
    Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erreichen diese Raten seit Jahren ohne Impfpflicht.
  • Im Zusammenhang mit der angestrebten Impfpflicht ist der Begriff „Masernschutzgesetz“ unzutreffend, da in Deutschland nur 3-fach-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln zur Verfügung stehen.
  • Es gibt in Deutschland weder steigende Fallzahlen an Masern, noch erkranken immer mehr Kinder – entgegen der Behauptung im Entwurf.
  • Die Impfskepsis nimmt nicht zu, wie behauptet wird, sondern ab.
  • Von Impfmüdigkeit kann keine Rede sein.
  • Selbst zweimal Geimpfte erkranken in erheblicher Zahl an Masern, daher ist ein langanhaltender, gar lebenslanger Impfschutz eine Illusion.
  • Masernausbrüche treten trotz Impfraten von mehr als 2x95% auch bei 2-mal Geimpften auf. D. h., es besteht kein Herden-/Gemeinschaftsschutz.
  • Eine Impfpflicht ist, entgegen der Annahme im Referentenentwurf, kein Garant, um Impfraten von 2x95% und mehr zu erreichen, und auch nicht, um die Masern zu eliminieren.
  • Hohe Impfraten sind nicht gleichbedeutend mit niedrigen Fallzahlen für Masern, und niedrige Impfraten haben nicht automatisch hohe Erkrankungszahlen zur Folge.
  • Zu Impfkomplikationen können keine Häufigkeitsangaben gemacht werden, der objektive Nachweis der Wirksamkeit und eine Evaluierung von Impfprogrammen fehlen.
  • Im Zusammenhang mit der angestrebten Impfpflicht ist der Begriff „Masernschutzgesetz“ unzutreffend, da in Deutschland nur 3-fach-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln zur Verfügung stehen.

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Entwurfs und des geplanten Gesetzes für die Grundrechte und die freiheitliche demokratische Grundordnung ist dieses Schreiben u.a.

  • an den Bundespräsidenten,
  • die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung,
  • den Bundestagspräsidenten, die Abgeordneten und den Petitionsausschuss des Bundestages,
  • die Landesregierungen,
  • den Ethikrat und
  • die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

gerichtet.

 

Aus denselben Gründen erhält auch das Bundesverfassungsgericht dieses Schreiben, verbunden mit dem Antrag auf einen Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

Auch Sie sind aufgefordert, diese Stellungnahme zu lesen und andere zu informieren. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten im Land- und Bundestag, Behördenvertretern, Medienvertretern und fordern Sie diese auf, sich gegen die Impfpflicht einzusetzen und alle Impfstoffe und Impfempfehlungen einer systematischen Untersuchung zu unterziehen.

Bis dahin sollen alle Impfempfehlungen ausgesetzt werden!